Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden/SLG-Leiter/in, dem/der Geschäftsführer/in/stellvertetenden SLG-Leiter/in, dem/der Schatzmeister/in und dem/der Schriftführer/in. Der/Die 1.Vorsitzende/SLG-Leiter/in vertritt gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.