Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus bis zu vier Personen. Diese sind gegebenenfalls der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Kassenwart und der Schriftführer. Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dieses allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten. Sofern ein Vorsitzender oder stellvertretender Vorsitzender bestellt ist, bedarf die Vertretung der Mitwirkung des Vorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden.