Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Bei Rechtsgeschäften über 5.000 € vertritt der Vorsitzende gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.