Der Vorstand im Sinne des Vereins des §26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister/Schriftführer. Der Vorsitzende vertritt den Verein allein. Der stellvertrende Vorsitzende und der Schatzmeister/Schriftführer vertreten den Verein gemeinsam.