Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem 1., dem 2., und dem 3. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart. Der 1., der 2. und der 3. Vorsitzende vetreten jeweils allein, der Schriftführer und der Kassenwart sind gemeinschaftlich mit einem weiteren Vorstandsmitglied zu Vertretung des Vereins berechtigt.