Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Kassenwart und der Schriftführer. Der Verein wird vertreten durch den 1. Vorsitzenden oder 2. Vorsitzenden jeweils einzeln; der Kassenwart und der Schriftführer vertreten gemeinsam.