Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Sekretär und dem Schatzmeister. Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, jeweils zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes, vertreten den Verein. Rechtsgeschäfte, welche den Verein mit einem Betrag von mehr als 2.000,00 EUR verpflichten, sind nur wirksam, wenn ein bestätigender Beschluss der Mitgliederversammlung vorliegt.