Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart, dem Stellvertreter des Schriftführers und/ oder dem Stellvertreter des Kassenwarts. Je zwei Vorstandsmitglieder, von denen einer der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein muss, vertreten gemeinsam.