Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister sowie drei Beisitzern. Der erste Vorsitzende, der zweite Vorsitzende, der Schriftführer oder der Schatzmeister vertritt gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.