Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1., 2. und 3. Stellvertreter, dem Kassenwart, dem Rechtswart, dem Spielausschuss-Vorsitzenden, dem Lehrwart und dem Jugendwart. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der Kassenwart.