Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schriftführer, der Kassenwart und der Beisitzer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Gegenstand
Zweck des Vereins ist die Pflege und Vertretung von Interessen der Gewerbetreibenden und Selbständigen Personen