Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der 1. und 2. Stellvertreter, der Schriftführer und der Kassenwart. Der Vorsitzende und die Stellvertreter vertreten jeweils allein, der Schriftführer und der Kassenwart vertreten jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.