Der Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Mitglieder, darunter der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende vertreten jeweils allein; von den übrigen Vorstandsmitgliedern vertreten jeweils zwei gemeinsam. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.