Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Schatzmeister. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 500,00 Euro ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich ist.