Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Erste Vorsitzende, der Zweite Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer. Der Erste Vorsitzende vertritt gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 1.000 EUR bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.