Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der Vorsitzende, die 3 stellvertretenden Vorsitzenden, der Kassierer, der Beauftragte für Kultur und Sport sowie der Schriftführer. Der Verein wird vertreten durch den Vorsitzenden allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter ein stellvertretender Vorsitzender.