Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der ersten Vorsitzenden, der stellvertretenen Vorsitzenden, der Kassiererin, der Schriftführerin und mindestens einer Beisitzerin. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter die erste Vorsitzende oder die stellvertretende Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam.