Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem stellvertretenden Schatzmeister, dem Schriftführer, dem stellvertretenden Schriftführer und einem weiteren Mitglied des Vereins. Mindestens zwei Vorstandmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt.