Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schriftführer und der Kassierer. Jeder von ihnen ist alleinvertretungsberechtigt. Bei Rechtsgeschäften über Grundvermögen und andere dingliche Rechte vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.