Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf von Grundstücken, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Aufnahme eines Kredites von mehr als 500 EURO die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.