Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schriftführer, der stellvertretende Schriftführer, der Kassenwart und der stellvertretende Kassenwart. Der 1. oder der stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verein gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied. Bei Entscheidungen, die Ausgaben von mehr als 500,00 Euro im Einzelfall zur Folge haben, entscheiden der Vorsitzende oder sein Stellvertreter mit einem weiteren Vorstandsmitglied.