Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Für folgende Rechtsgeschäfte ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich: - Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von 5.000,00 EUR und mehr - Grundstücksgeschäfte jeglicher Art - Aufnahme von Krediten