Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Für Entscheidungen und Verfügungen bezüglich Ausgaben oberhalt von 1000 Euro ist die Zustimmung der Mitglieder erforderlich. Für eine Kreidtaufnahme des Vereins ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.