Vorstand im Sinne § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Kassenwart und der Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte mit mehr als 2.000,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.