Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln, soweit der Umfang der Verfügung den Wert von 500,00 EUR nicht übersteigt. Verfügungen über 500,00 EUR werden durch zwei Vorstandsmitglieder vorgenommen. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte und zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1.000,-- EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.