Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der Vorstand bedarf zum Erwerb, zum Verkauf und zur Belastung von Grundstücken und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte und zur Aufnahme von Darlehen von mehr als 2.000,00 EUR der Zustimmung der Mitgliederversammlung.