Der Vorsitzende und der Stellvertretende Vorsitzende sind einzelvertretungsberechtigt. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 200,00 EUR monatlich belasten, ist die Zustimmung des Vorstandes erforderlich. Für Dienstverträge und Verträge mit einer festen (nicht kündbaren) Laufzeit von mehr als 12 Monaten ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.