Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden (Stellvertreter), dem Kassenführer, dem Schriftführer und dem Kinder-/Jugendbetreuer. Der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende (Stellvertreter) sowie der Kassenführer vertreten den Verein einzeln. Der Schriftführer und der Kinder-/Jugendbetreuer vertreten den Verein gemeinschaftlich.