Jeweils zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht ist mit Wirkung gegen Dirtte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredites von mehr als 5.000,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.