Jeweils zwei Mitglieder des Vorstands- unter ihnen der/die Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende- vertreten den Verein gemeinsam. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 200 Euro belasten, bedarf es eines Beschluses des gesamten Vorstandes.