Der Vorstand i. S. d. § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Vertretungsbefugt sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, von denen einer der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein muss.