Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten. Der Vorstand bedarf für Grundstücksgeschäfte, Rechtsgeschäfte über grundstücksgleiche Rechte sowie zum Abschluss von Darlehensverträgen mit einem Volumen von mehr als 2.000,00 EUR der Zustimmung der Mitgliederversammlung.