Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der/dem 1. Vorsitzenden, der/dem 2. Vorsitzenden, der/dem Kassenwart/in und der/dem Schriftführer/in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. oder der 2. Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam.