Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schiftführer und dem Schatzmeister. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder der stellvertrete Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam.