Der Vorstand i. S. d. § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister und zwei Beisitzern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende.