Der Vorstand nach § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassierer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch je zwei Vorstandsmtiglieder gemeinsam vertreten. Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende sind jeweils einzelvertretungsbefugt.