Der Vorstand i. S. d. § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden. Der 1. Vorsitzende ist alleinvertretungsbefugt. Die beiden stellvertretenden Vorsitzenden sind nur gemeinsam vertretungsberechtigt.