Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der Vorstand bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung bei Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken, bei Kreditaufnahmen von mehr als 10.000,00 EUR sowie bei Anstellungsverträgen von hauptberuflichen Arbeitern des Vereins swie bei Veräußerung von Vereinsvermögen.