Der Vorstand besteht aus mindestens 2, höchstens 3 Mitgliedern, darunter der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Bei Rechtshandlungen, die den Verband mit mehr als 50.000 EUR verpflichten würden, ist die Zustimmung der Mitgliederersammlung nach §§ 16, 17 mit Zweidrittel-Stimmenmehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.