Vereinsregister des Amtsgerichts Oldenburg
(Oldenburg)
Abdruck
Nummer des Vereins:
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VR 180134
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Rüstringer Heimatbund eingetragener Verein
b)
Nordenham
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende
und der 2. Vorsitzende. Beide Vorstandsmitglieder sind
alleinvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des
Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte beschränkt, daß
zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen
sonstigen Verfügungen über Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte sowie außerdem zur
Aufnahme von Krediten von mehr als 10.000,- DEM die
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
b)
1. Vorsitzender:
Mengers, Hans-Rudolf, Butjadingen, *XX.XX.1947
2. Vorsitzender:
Gerdes, Hans-Gerd, Butjadingen
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 21.03.1987, mehrfach geändert.
a)
17.10.2006
Andersson
b)
Satzung Blatt 63 ff. der Akten
Tag der ersten Eintragung:
02.06.1987
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
bei gleichzeitiger Änderung der
örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 393
Amtsgericht Nordenham
getreten.
Freigegeben am 17.10.2006.
2
b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Gerdes, Hans-Gerd, Butjadingen
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Schuhr, Alexander, Nordenham, *XX.XX.1969
a)
11.10.2011
Reckow-Wulf
3
a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.03.2016 hat redaktionelle Änderungen der Satzung in
den §§ 1 (Name und Sitz), 2 (Zweck und Aufgaben), 3 (Gemeinnützigkeit), 10
(Mitgliederversammlung) sowie in § 13 (Auflösung und Anfallberechtigung) beschlossen.
a)
19.05.2016
Gohla
4
a)
Geändert, nun:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende
und der 2. Vorsitzende. Beide Vorstandsmitglieder sind
alleinvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des
Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte beschränkt,
dass zur Aufnahme von Krediten, zum Erwerb oder
Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen
Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte, die den Wert von 10.000,- EUR übersteigen, die
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
a)
05.05.2020
Tasler
b)
Von Amts wegen berichtigt.
Abruf vom 19.12.2024