| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Für Rechtsgeschäfte bis zu einem Betrag von 500,00 EUR ist jeder alleine zur Vertretung des Vereins berechtigt. Dies gilt nicht, soweit es sich um den Erwerb und die Veräußerung von Immobilien bzw. um die Verpfändung oder dingliche Belastung von beweglichem und unbeweglichem Vereinsvermögen handelt. Diese Rechtsgeschäfte sowie die Rechtsgeschäfte, aus denen sich Verpflichtungen mit einem Betrag von über 500,00 EUR ergeben, dürfen nur von dem Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied gemeinsam durchgeführt werden. Die Rechtsgeschäfte, aus denen sich eine Verpflichtung ergibt, die den Wert von 500,00 EUR überschreitet, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vorstandes. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Satzung (009) |
| Text | Satzung vom 28.05.2002 zuletzt geändert am 03.09.2002 |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Satzung Blatt 7-11, 16-22 der Akten |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Änderungsbeschluss Blatt 24 der Akten |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Tag der ersten Eintragung: 07.04.2003 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 879 Amtsgericht Vechta getreten. Freigegeben am 02.11.2005. |
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