Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der 2. Vorsitzenden, dem/der Kassenwart/in, dem/der Schriftführer/in, dem/der Veranstaltungsbeauftragten und dem/der stellvertretenden Veranstaltungsbeauftragten. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter mindestens der/die 1. Vorsitzende oder der/die 2. Vorsitzende.