Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem 1. Beisitzer und dem 2. Beisitzer. Der Vorstand erweitert sich um einen weiteren Beisitzer in Person des Ortsbrandmeisters sofern er nicht bereits dem gewählten Vorstand angehört. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.