Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 3. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Für Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 2.000,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.