Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die Ortsbrandmeister/in als Vorsitzender, der/die stellvertretende Ortsbrandmeister/in als stellvertretender Vorsitzender, der Schriftführer und der Kassenwart. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretene Vorsitzende.