Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Beide sind einzelvertretungsberechtigt.
Gegenstand
Zweck des Vereins ist die Förderung von Kultur, Erziehung und BIldung sowie der Toleranz, internationaler Gesinnung und Völkerverständigung auf allen Gebieten und Kultur.