Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schriftführer, der Kassenwart und der 1. Beisitzer. Sollte der Ortsbrandmeister kein gewähltes Vorstandsmitglied sein, so ist er kraft Amtes Beisitzer im Vorstand. Der Vorstand gemäß § 26 BGB erweitert sich in diesem Fall um einen weiteren (2.) Beisitzer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende.