Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart und dem 1. Beisitzer. Sollte der Ortsbrandmeister kein gewähltes Vorstandsmitglied sein, so ist er automatisch stimmberechtigter Beisitzer im Vorstand. Der Vorstand gemäß § 26 BGB erweitert sich in diesem Fall um einen weiteren (2.) Beisitzer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende.