Vorstand gemäß § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende sowie zwei weitere Vorstandsmitglieder. Der 1. Vositzende vertritt den Verein allein, im Übrigen wird der Verein durch die zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Dem 1. Vorsitzenden ist die Befugnis erteilt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.