Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der/dem 1. und 2. Vorsitzenden, der/dem Kassenwart/in und der/dem Schriftführer/in. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, wovon einer der/die 1. Vorsitzende oder die/der 2. Vorsitzende sein muss.